07.05.2021

Welcome back: Öffnungsschritte nun auch in der Wiener Gastronomie fix

Alle Details & Infos im Überblick.

Trotz der vorhergehenden Skepsis gegenüber den Plänen des Bundes hat sich nun auch der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig dazu entschlossen, den österreichweiten Lockerungsplänen zu folgen. Im Klartext bedeutet das, dass neben Kulturbetrieben und Sportstätten auch die Wiener Gastronomie und Hotellerie ab 19. Mai 2021 wieder eröffnen wird – und das sowohl im Indoor- als auch Outdoorbereich. 

 

Kontrollieren will Wien jedenfalls streng beteuerte Ludwig. So wird etwa das Büro für Sofortmaßnahmen täglich mehrere Teams in der Stadt Wien einsetzen, um die Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zu überprüfen. Die gesetzliche Grundlage für die Wiedereröffnung ist jedoch noch nicht final entschieden und befindet sich in Diskussion. Eine dazugehörige Verordnung erfolgt seitens des Bundes per VerordnungIn zwei Wochen soll die Situation laut Ludwig erneut evaluiert und ggf. angepasst werden

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) Credit: C.Jobst/PID 

„Der Spielraum ist ein enger. Wir werden kontinuierlich die Situation beobachten müssen, um rechtzeitig und vor allem schnell Maßnahmen zu ergreifen, wenn es notwendig werden sollte. Die erneuten Freiheiten gehen daher mit einer hohen Verantwortung einher. Wenn wir solche Rahmenbedingungen setzen, machen diese nur Sinn, sofern diese dann auch kontrolliert werden. “

(Bürgermeister M. Ludwig, APA)

 

Abgesagt sind die ursprünglich angedachten öffentlichen Schanigärten, die Anfang des Jahres für jeden Bereich angedacht waren. Diese haben sich aus Ludwigs Sicht mit der vollen Öffnung der Gastronomie erledigt.

 

 GEPLANTE Regeln für die Gastronomie:

  • Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (PCR, Antigen, videoüberwachter „Alles gurgelt“-Test).
  • FFP2-Maskenpflicht abseits des Tisches
  • Im Innenbereich sind max. 4 Erwachsene + Kinder erlaubt.
  • Im Außenbereich sind max. 10 Erwachsene + Kinder erlaubt.
  • Eine Konsumation an der Bar ist verboten.
  • Sperrstunde ist vom Bund derzeit ab 22 Uhr geplant und kann, je nach Region und Entwicklung, adaptiert werden.

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Text: Franziska Ettmeier

Quellen: APA, Der Standard, PID

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